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LG Stuttgart, 16.03.2018 - 19 T 416/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in vermögensrechtlichen Angelegenheiten; Einwilligungsvorbehalt ohne Vorhandensein eines Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 20.10.2017 - 49 XVII 278/17
- LG Stuttgart, 16.03.2018 - 19 T 416/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2018 - 19 T 416/17
Ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 Abs. 1 BGB kann nur angeordnet werden, wenn vorher oder gleichzeitig ein Betreuer für den entsprechenden Geschäftskreis bestellt ist (vgl. BT-Drs. 11/4528, 138; siehe auch BayObLG FamRZ 1995, 1517 2004, 1814).